Verbot von Gardo Gold: Auswirkungen auf die Landwirtschaft ab 2024

Syngenta zieht die Notbremse: Verbot für Gardo Gold ab 2024

Ein erheblicher Erfolg für Umweltschützer und für Landwirte eine bedeutende Änderung: Der Agrarchemiekonzern Syngenta hat den Widerruf der Zulassungen für die hochgiftigen Herbizide Gardo Gold und Dual Gold offiziell beantragt. Ab Juli 2024 wird der Verkauf und die Anwendung beider Produkte in Deutschland nicht länger gestattet sein. Diese Entscheidung wurde maßgeblich durch den Druck von Umweltorganisationen beeinflusst und folgt auf eine entsprechende Verfügung der EU-Kommission.

Reaktionen auf den Widerruf

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßte diesen Schritt als wichtigen Erfolg in ihrem Kampf gegen schädliche Chemikalien. Zusammen mit Foodwatch klagten sie erfolgreich im Jahr 2023 gegen die Verlängerung der Zulassungen vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig. Der Kern der Kritik: Der Wirkstoff S-Metolachlor in Gardo Gold ist bekannt für seine toxische Wirkung auf Grund- und Trinkwasser sowie seine Gefährdungspotenziale für Lebewesen.

DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch unterstrich: „Die Verlängerung der Zulassung war nie gerechtfertigt.“ Bereits im März 2022 war die Anwendung speziell bei Lupinen gestrichen worden. 2024 wird damit das letzte Jahr sein, in dem ein Einsatz in Mais und Sorghum möglich ist. Syngenta bestätigt: „2024 letztmalig mit Gardo Gold & Dual Gold!“

Herausforderungen und Alternativen für Landwirte

Landwirte sind jetzt gefordert, sich nach alternativen Lösungen umzusehen. Produkte wie Spectrum Plus, Boxer und Stomp Aqua bleiben weiterhin zugelassen und stellen mögliche Alternativen dar. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ignorierte lange das Risiko, aber der Widerruf zwingt nun zu einem Umdenken und einer schnellen Umstellung.

Die Entscheidung der EU-Kommission, die Verlängerung von S-Metolachlor abzulehnen, stützte sich auf Recherchen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), die das Auftreten von Zerfallsprodukten in Wasserproben bestätigten. Resch betonte: „Unsere Klagen waren gerechtfertigt, und Syngenta hat sich dazu entschieden, einem Gerichtsurteil zuvorzukommen.“

Die lang erwartete Wende in der Pestizidpolitik

Für die Landwirtschaft bedeutet dies, dass die Lagerung von bereits vorhandenen Beständen zwar weiterhin erlaubt ist, der Einsatz jedoch nicht mehr gestattet ist. Experten betonen die Notwendigkeit beschleunigter Risikobewertungen, um zukünftige Umwelt- und Gesundheitsrisiken schneller in den Griff zu bekommen. Parallel dazu arbeitet Syngenta daran, neue Standards für die Hirse- und Unkrautbekämpfung zu etablieren.