Firma gründen Spanien kann eine attraktive Möglichkeit sein, um vom europäischen Markt und den spezifischen Vorteilen des Landes zu profitieren. Spanien bietet eine starke Infrastruktur, Zugang zu europäischen und internationalen Märkten sowie eine wachsende Wirtschaft. Allerdings erfordert die Gründung eines Unternehmens in Spanien eine sorgfältige Planung und die Beachtung verschiedener rechtlicher und administrativer Schritte. Hier ist eine detaillierte Anleitung, um den Prozess erfolgreich zu durchlaufen.
1. Wahl der Unternehmensform: Der erste Schritt bei der Gründung einer Firma in Spanien ist die Wahl der passenden Rechtsform. Die gängigsten Rechtsformen sind:
- Sociedad Limitada (S.L.): Dies ist die spanische Form der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Sie ist die häufigste Wahl für kleine und mittelständische Unternehmen. Die Haftung der Gesellschafter ist auf das eingebrachte Kapital beschränkt, das Mindestkapital beträgt 3.000 Euro.
- Sociedad Anónima (S.A.): Dies entspricht einer Aktiengesellschaft (AG) und ist für größere Unternehmen geeignet. Das Mindestkapital beträgt 60.000 Euro, wobei 25% bei Gründung eingezahlt werden müssen.
- Einzelunternehmen (Autónomo): Für kleinere Unternehmungen oder Freiberufler ist die Gründung als Einzelunternehmen möglich. Hierbei haftet der Unternehmer mit seinem gesamten Vermögen.
2. Beantragung der NIE-Nummer: Bevor Sie ein Unternehmen gründen können, benötigen Sie eine NIE-Nummer (Número de Identificación de Extranjero). Diese Ausländer-Identifikationsnummer ist für alle rechtlichen und steuerlichen Transaktionen in Spanien erforderlich. Sie können die NIE-Nummer bei der örtlichen Polizeistation oder über das spanische Konsulat in Ihrem Heimatland beantragen.
3. Eintragung des Firmennamens: Der nächste Schritt ist die Registrierung des Firmennamens beim Registro Mercantil Central (Zentrales Handelsregister). Sie müssen sicherstellen, dass der gewünschte Name noch nicht vergeben ist und den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Nach der Genehmigung des Namens erhalten Sie eine Bescheinigung, die für die weitere Gründung erforderlich ist.
4. Eröffnung eines Geschäftskontos und Einzahlung des Kapitals: Für die Gründung einer S.L. oder S.A. müssen Sie ein Geschäftskonto bei einer spanischen Bank eröffnen und das Mindestkapital einzahlen. Die Bank stellt Ihnen eine Einzahlungsbescheinigung aus, die bei der Gründung vorgelegt werden muss.
5. Gründungsurkunde (Escritura de Constitución): Die Gründungsurkunde wird von einem Notar erstellt und enthält alle relevanten Informationen über das Unternehmen, einschließlich des Firmennamens, der Gesellschafter, des Unternehmenszwecks und des Stammkapitals. Der Notar beglaubigt die Urkunde, die dann im Handelsregister eingetragen wird.
6. Eintragung beim Handelsregister: Die Eintragung des Unternehmens beim Registro Mercantil ist ein weiterer notwendiger Schritt. Nach der Eintragung erhalten Sie die CIF-Nummer (Código de Identificación Fiscal), die steuerliche Identifikationsnummer des Unternehmens. Dies macht Ihr Unternehmen offiziell und rechtlich handlungsfähig.